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§57a – Pickerl

Objektiv, kompetent, rasch und kostengünstig: An allen Fastbox-Standorten können Sie Ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz überprüfen lassen. Die Überprüfung führen wir für PKW an allen Fastbox-Standorten durch. Zusätzlich bieten wir die Überprüfung von Leicht-LKW bis 3,5 to, Anhängern und Motorrädern an ausgewählten Standorten an. Die Überprüfung dauert rund 60 Minuten und wird stets von einem unserer behördlich beeideten Mitarbeiter durchgeführt.

 

Was wird überprüft?

Grundsätzlich wird mittels Sichtprüfung ohne Zerlegungsarbeiten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überprüft, ob Ihr Fahrzeug den Ansprüchen der Betriebs- sowie Verkehrssicherheit entspricht. Folgende Elemente werden begutachtet:

 

  • Fahrwerk und Karosserie
  • Bremsanlage
  • Motor
  • Lenkung
  • Räder und Reifen
  • Autoglas, Windschutzscheibe
  • Warndreieck und Verbandskasten
  • Beleuchtung
  • Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Überprüfung auf schädliche Luftverunreinigungen, schlechten Geruch, Rauch oder übermäßigen Lärm

 

Im Anschluss an die Überprüfung nehmen sich unsere Mitarbeiter Zeit alle Punkte der Überprüfung mit Ihnen im Detail zu besprechen.

 

 

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Positives Prüfgutachten

Sind alle vorgesehen Parameter erfüllt bekommen Sie ein positives Prüfgutachten inklusive Plakette ausgestellt und fahren bis zum nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstermin uneingeschränkt weiter.

Hierbei beachten Sie, dass für PKW bis 2,8 Tonnen in Österreich die 3-2-1 Regelung gilt. So ist die erste Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben. Achtung: Für PKW und Leicht-LKW ab 2,8 bis 3,5 Tonnen ist eine jährlich Überprüfung notwendig und es gelten geringere Toleranzfristen.

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