Mobilitätsgarantie

Mit Garantie mobil

Die Leistungen der Mobilitätsgarantie beinhaltet:

Pannenhilfe

Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens, Unfall, Vandalismus oder Diebstahlversuchs nicht mehr fahrbereit ist, sorgt die ARC-Einsatzzentrale für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendige technische Hilfsleistung vor Ort und übernimmt die Kosten des Einsatzes sowie der vom Hilfsfahrzeug mitgeführten Bordmittel (Kleinreparaturmaterial), nicht jedoch von den Ersatzteilen selbst.

Abschleppung

Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens, Unfall, Vandalismus oder Diebstahlversuchs nicht mehr fahrbereit ist, organisiert die ARC Einsatzzentrale unverzüglich die fachgerechte Abschleppung des Fahrzeuges und übernimmt dafür die Kosten. Innerhalb von 50 km zum Partnerbetrieb der die Mobilitätsgarantie anbietet oder zur nächstgelegenen, qualifizierten Fachwerkstätte.

Leihwagen

Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens, Unfall, Vandalismus oder Diebstahlversuchs nicht mehr fahrbereit ist und am Schadenstag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder gestohlen wurde, besorgt die ARC-Einsatzzentrale einen Leihwagen für die Weiterfahrt. Es werden die Kosten eines Leihwagens bis max. 3 Tage übernommen. Es gelten die Vergabebedingungen der Leihwagenfirmen.

Übernachtung

Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens, Unfall, Vandalismus oder Diebstahlversuchs nicht mehr fahrbereit ist und am Schadenstag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder gestohlen wurde, besorgt die ARC-Einsatzzentrale die Übernächtigung für den Fahrer und alle berechtigten Personen für die Dauer der Reparatur bis max. 2 Nächte und übernimmt die Kosten für die Übernächtigung max. bis zur Kategorie eines 3-Sterne Hotels.

Die Leistung Übernachtung kann mit der Leistung Leihwagen kombiniert werden.

 

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